Müssen die Weiterbildungsstunden über die 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden oder kann man in einem Jahr mehr Stunden und in einem anderen Jahr weniger Weiterbildungsstunden absolvieren?
Es gibt keine Vorgaben, wann die Weiterbildungsstunden für die Rezertifizierung des IPMA® Zertifikats absolviert werden müssen. Es zählt nur das Ergebnis. Für eine Rezertifizierung erforderlich sind 175 h.