Wer bescheinigt die erforderliche Weiterbildung im Rahmen der Rezertifizierung? Der Arbeitgeber?

Im Rahmen der IPMA® Rezertifizierung erfolgt der Nachweis der Projektarbeit über die eingereichte Projektliste sowie die dazugehörigen Projektsteckbriefe. Diese Unterlagen gelten zunächst als eigene Auskunft und werden von PM-ZERT vorläufig anerkannt. Zusätzlich müssen zwei Referenzen angegeben werden, die bei Bedarf von den Assessoren kontaktiert werden können, um einzelne Angaben zu verifizieren oder zu vertiefen. Als Referenzpersonen können beispielsweise Projektauftraggeber, Projektleitungskollegen oder auch der Arbeitgeber fungieren. 

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