Der europäische Sozialfond (ESF) fördert (Langzeit-) Arbeitslose oder Erwerbstätige, Frauen sowie Männer, (benachteiligte) Jugendliche und Senioren, Migrantinnen und Migranten sowie Menschen mit einer Behinderung. So sollen alle am Arbeitsleben teilhaben können.
Wer kann Fördermittel beantragen?
- Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler
- Geringverdiener können einen Zuschuss zu Weiterbildungskosten erhalten
- Einrichtungen für allgemeine oder berufliche Bildung wie Bildungswerke, Hochschulen, Volkshochschulen und private Bildungsträger
- Nichtregierungsorganisationen (NRO), soziale Einrichtungen oder Sozialpartner wie Gewerkschaften
- Betriebsräte, Industrie- und Berufsverbände, Wohlfahrtsverbände
Weitere interessante Informationen zum ESF finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Hier klicken.
Fördermöglichkeiten mit dem ESF
Ihre Ansprechpartner für Ihre Fragen


