Wann kann ich das Qualifizierungsgeld in Anspruch nehmen?
Die Bundesagentur für Arbeit setzt für den Anspruch auf das Qualifizierungsgeld folgende Bedingungen voraus:
- Der Qualifizierungsbedarf muss bedingt durch einen Strukturwandel sein und einen wesentlichen Teil der Belegschaft betreffen (20 Prozent bei mindestens 250 Beschäftigten, bei weniger als 250 Beschäftigten 10%, bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung ausreichend).
- Die berufliche Weiterbildungsmaßnahme muss mehr als 120 Stunden umfassen, die aber nicht am Stück absolviert werden müssen.
- Der Bildungsträger muss nach AZAV zugelassen sein.
- Die Beschäftigten bekommen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über die arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen.
- Die Beschäftigten müssen der Qualifizierung zustimmen.
Sind diese Bedingungen erfüllt, kann das Qualifizierungsgeld in Anspruch genommen werden.