Wann kann ich das Qualifizierungsgeld in Anspruch nehmen?

Die Bundesagentur für Arbeit setzt für den Anspruch auf das Qualifizierungsgeld folgende Bedingungen voraus:

 

  • Der Qualifizierungsbedarf muss bedingt durch einen Strukturwandel sein und einen wesentlichen Teil der Belegschaft betreffen (20 Prozent bei mindestens 250 Beschäftigten, bei weniger als 250 Beschäftigten 10%, bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung ausreichend).
  • Die berufliche Weiterbildungsmaßnahme muss mehr als 120 Stunden umfassen, die aber nicht am Stück absolviert werden müssen.
  • Der Bildungsträger muss nach AZAV zugelassen sein. 
  • Die Beschäftigten bekommen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über die arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen.
  • Die Beschäftigten müssen der Qualifizierung zustimmen.

 

Sind diese Bedingungen erfüllt, kann das Qualifizierungsgeld in Anspruch genommen werden.

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