Was ist Bildungsurlaub?
Der Bildungsurlaub bezeichnet den gesetzlich geregelten Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, um an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Diese Freistellung wird zusätzlich zum normalen Urlaub gewährt, das Unternehmen zahlt hier das Normalgehalt für die Zeit weiter. Die Kosten der Weiterbildung muss der Beschäftigte jedoch selbst tragen, kann diese aber steuerlich geltend machen.
Da Bildung Aufgabe der Länder ist, gibt es keine bundeseinheitliche Regelung für den Bildungsurlaub. Bayern und Sachsen sind die einzigen Bundesländer, in denen Beschäftigte keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub haben.
In den restlichen Bundesländern ist die Dauer des Bildungsurlaub sehr ähnlich, in den meisten Bundesländern 5 Arbeitstage pro Jahr (manchmal auch 10 Tage in 2 Jahren, wenn „gebündelt“ genommen), hier unterscheiden sich meist nur andere Voraussetzungen, wie die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit und der Zeitraum von Antragsstellung bis zur Bildungsmaßnahme. In den FAQ's sind die jeweiligen Modalitäten der Länder aufgeführt.