Projektmanagement-Weiterbildung fördern lassen

Zuschüsse und Fördermittel wie Bildungsurlaub, Bildungscheck und andere nutzen

Bildungsurlaub ist ein gesetzlich verankerter Anspruch in 14 von 16 Bundesländern, der es Ihnen ermöglicht, während der Arbeitszeit an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen – bei vollem Gehaltsanspruch. Für Sie ist dies eine hervorragende Gelegenheit, sich beruflich im Bereich Projekt- und Changemanagement weiterzuentwickeln und Ihre GPM® Zertifizierung effizient zu erwerben.

Neben dem Bildungsurlaub bietet der Staat Ihnen noch andere Fördermöglichkeiten. Wie Bildungsprämien, Bildungsschecks oder den Qualifizierungscheck. Damit Sie sich voll auf Ihre Entwicklung konzentrieren können, zeigen wir Ihnen hier, welche Fördermöglichkeiten es gibt, was je nach Bundesland gilt und wie Sie ganz konkret davon profitieren.

Lassen Sie sich zum Thema Förderung beraten.

Bildungsurlaub: Ihre Chance für gezielte Weiterbildung im Projektmanagement

Bildungsurlaub kann für berufliche und politische Seminare genutzt werden, die von der jeweiligen Landesbehörde anerkannt sind. Seminare müssen meist mindestens 6 Unterrichtsstunden pro Tag umfassen. Inhalte können sowohl den Job als auch die persönliche Entwicklung fördern.

Je nach Bundesland stehen Ihnen bis zu 5 Tage pro Jahr oder 10 Tage innerhalb von zwei Jahren zu. In einigen Bundesländern lassen sich mehrere Jahre zusammenfassen, so dass längere Weiterbildungen am Stück möglich sind. Maßgeblich ist der Arbeitsort, nicht Wohnort oder Firmensitz.

 

 

So beantragen Sie den Bildungsurlaub für Ihre Weiterbildung:
  • anerkannte Weiterbildung im Projektmanagement wählen (z. B. Level D oder Level DCB)
  • mindestens 6 Wochen vorher schriftlich bei Arbeitgeber beantragen
  • Teilnahmebescheinigung bei uns erhalten und einreichen

Bildungsurlaub ist Ländersache: deutliche Unterschiede pro Bundesland

  • 5 Tage pro Jahr: Thüringen, Baden-Württemberg
  • 5 Tage pro Jahr, teilweise auch 10 Tage in 2 Jahren: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein

Kein Bildungsurlaub in folgenden Bundesländern:

  • Bayern
  • Sachsen
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Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG): Förderung der Projektmanagement-Weiterbildung

Das Programm richtet sich an Fachkräfte, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung anstreben, und übernimmt einen Teil der Kosten – sowohl in Form von zuschussfähigen Darlehen als auch Direktzuschüssen, je nach persönlicher Situation.

Für Weiterbildungen, die zu einem höheren beruflichen Abschluss führen (z.B. Projektmanager), steigt ab 2025 die maximale Förderung auf 18.000 €. Nach erfolgreichem Abschluss werden künftig 60 % des Darlehens erlassen.

Wer kann das Aufstiegs-BAföG nutzen?

  • Beschäftigte, die eine qualifizierte Weiterbildung absolvieren möchten
  • Personen, die beruflich aufsteigen oder ihre Projektmanagement-Kompetenzen offiziell zertifizieren wollen
Abbildung von Händen oberhalb eines Schreibtisches

Förderung für Projektmanagement-Weiterbildungen: Programme der Bundesländer im Überblick

Weiterbildungen im Projektmanagement sind für viele Fach- und Führungskräfte ein entscheidender Karrierebaustein.

Um die Kosten zu reduzieren, bieten zahlreiche Bundesländer eigene Förderprogramme an. Diese Zuschüsse unterstützen Beschäftigte und Unternehmen gezielt bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden.

Je nach Bundesland variieren Höhe, Zielgruppen und Rahmenbedingungen.

Aktuelle Förderprogramme der Bundesländer:
  • Bayern: bis zu 50 % der Weiterbildungskosten mit ESF+ Programm (ab Februar 2025)
  • Hamburg: bis zu 1.500 € Zuschuss für berufliche Fortbildungen – auch für Projektmanagement-Kurse – mit Weiterbildungsbonus Plus
  • Brandenburg: Bildungsscheck für Einzelmaßnahmen und Gruppenweiterbildungen (ähnlich NRW-Bildungscheck)
  • Saarland: Programm „KdW – Kompetenz durch Weiterbildung“ für Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
  • Sachsen-Anhalt & Rheinland-Pfalz: spezifische Fördermöglichkeiten für betriebliche Weiterbildungen – abhängig von Branche und Unternehmensgröße

Projektmanagement im Unternehmen stärken: Förderprogramme für Betriebe nutzen

Im Rahmen der bundesweiten Fachkräfteoffensive und durch Programme wie das Qualifizierungsgeld werden Betriebe gezielt entlastet, wenn sie ihre Mitarbeitenden qualifizieren. Zusätzlich stellen viele Bundesländer eigene Fördertöpfe bereit, die Weiterbildungskosten deutlich reduzieren.

Fördermöglichkeiten für Projektmanagement-Weiterbildung in NRW (Stand 2025)

Der Bildungsscheck NRW wurde zum 30. Juni 2024 eingestellt. Bereits ausgestellte Schecks können aber noch bis spätestens 2029 bei zertifizierten Anbietern wie uns eingelöst werden. Für neue Fördermöglichkeiten prüft das Land NRW derzeit ein Nachfolgeprogramm.

Wichtig für Inhaber von Bildungschecks: 

  • Einlösung ist bis spätestens 31. März 2029 möglich (Kurs muss vorher abgeschlossen sein).
  • Der Scheck deckt bis zu 50 % der Weiterbildungskosten (maximal 500 €) ab.
  • Gilt für anerkannte berufliche Weiterbildungen (z. B. zertifizierte Projektmanagement-Seminare).
Weiterbildungen in Köln
Projektmanagement Workshop mit Karl Wilhelm Rotenhan

Finanzielle Förderung für Ihre Weiterbildung in Hessen: der Qualifizierungscheck

Der Qualifizierungscheck unterstützt sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis max. 250 Mitarbeitende) in Hessen bei der beruflichen Weiterbildung.

Besonders profitieren Personen ohne Berufsabschluss oder mit einer Tätigkeit außerhalb ihres erlernten Berufs. Für die Weiterbildung heißt das, dass die angestrebte Weiterbildung bzw. Qualifizierung außerhalb Ihres ursprünglichen Berufsabschlusses liegt. Die abgeschlossene Weiterbildung muss zu einem anerkannten Abschluss führen.

Förderhöhe:

  • Bis zu 50 % der Kosten, max. 4.000 € pro Weiterbildung
  • Auch Fahrkosten und Prüfungsgebühren können übernommen werden
  • nicht förderfähig: Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung während der Maßnahme
Ablauf der Förderung:
  • Teilnahme an einer verpflichtenden, kostenlosen Beratung bei einer zugelassenen Beratungsstelle (z. B. RKW Hessen)
  • Ausstellung des Qualifizierungschecks
  • Einreichung des Checks beim anerkannten Weiterbildungsanbieter

Warum sich eine Förderung im Projektmanagement für Sie lohnt

  • Weiterbildung ohne volle Kostenlast
  • Karriere-Booster: Mit zertifizierten Kompetenzen im Projekt- oder Change-Management punkten
  • Quereinstieg in zukunftsträchtige Branchen
  • Persönliche Entwicklung: Neue Perspektiven, Methoden und Motivation

Sie haben Fragen zu Fördermaßnahmen?

Melanie Schulz
Sales Manager Förderungen
Melanie Schulz von REUTER management training

Der Europäische Sozialfonds: Weiterbildung mit europäischer Unterstützung

Der ESF ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der EU und unterstützt gezielt Menschen dabei, ihre beruflichen Chancen zu verbessern.

Viele der oben genannten Förderprogramme – wie der Bildungsscheck NRW oder der Qualifizierungscheck Hessen – werden teilweise oder vollständig durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.

Wenn Sie eine Förderung über Landesprogramme wie den Bildungsscheck oder den Qualifizierungscheck erhalten, profitieren Sie oft automatisch auch von einer EU-Förderung durch den ESF – ohne zusätzlichen Antrag.

Mehr erfahren über den Europäischen Sozialfonds

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Auf Anfrage

04.09. bis 23.10.2024
IPMA® Level B
Bamberg
Details
Die Durchführung dieses Termins ist aufgrund der Teilnehmerzahl bereits gesichert
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Lehrgangsnummer 24-1440

Module

7 Tage (2 x 3 Tage plus 6h Online-Kurs)

Modul CB1 (online)
Termin

04.09.2024

Ort

Online via Zoom

Modul CB2
Termin

23.09. – 24.09.2024

Ort

Bamberg

Prüfung
Termin

02.10.2024

Ort

Bamberg

Ablauf

09:00 Uhr – ca. 18:00 Uhr

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  • Zertifizierungskosten (Höherzertifizierung: 0,00 €*)
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FAQ: Sie haben noch Fragen zu Bildungsurlaub oder Bildungscheck?

Sie haben Fragen oder Interesse an einer geförderten Weiterbildung?

Melanie Schulz
Sales Manager
Melanie Schulz von REUTER management training Beratungstermin vereinbaren
Wann muss ich den Bildungsurlaub spätestens meinem Arbeitgeber melden?

Die Meldefrist liegt in den meisten Bundesländern bei sechs Wochen vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme. Es gibt aber auch kürzere und längere Fristen.

Ab wann habe ich einen Anspruch auf Bildungsurlaub?

Ob ein Anspruch besteht, hängt vom Bundesland ab. Und auch dann ist die Frage, wie lange Sie schon im Unternehmen tätigt sind. In mehreren Bundesländern besteht der Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn das Arbeitsverhältnis länger als ein halbes Jahr besteht.

Wie lang ist ein Bildungsurlaub?

Die Dauer des Bildungsurlaubs ist nicht einheitlich geregelt. In einigen Bundesländern sind es 10 Arbeitstagen innerhalb von zwei Kalenderjahren, in anderen fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr.

Wer übernimmt die Kosten für die Weiterbildung, wenn ein Bildungsurlaub genehmigt wurde?

Die Kosten für die Weiterbildung inklusive Anreise etc. trägt der Arbeitnehmer.

Kann Bildungsurlaub verweigert werden?

Der Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub verweigern. Er muss schriftlich ablehnen und dabei auch den Grund für die Ablehnung nennen. Welche Gründe das sein können, ist gesetzlich geregelt.

Gibt es den Bildungsscheck noch?

Ab dem 30.06.2024 werden keine neuen Bildungsschecks mehr an Privatpersonen und Unternehmen ausgegeben. Bildungsschecks, die bereits ausgegeben wurden, können noch eingelöst werden.

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