Der europäische Sozialfonds (ESF) fördert (Langzeit-) Arbeitslose oder Erwerbstätige, (benachteiligte) Jugendliche und Senioren, Migrantinnen und Migranten sowie Menschen mit einer Behinderung.
Wer kann Fördermittel beantragen?
- Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler
- Geringverdiener können einen Zuschuss zu Weiterbildungskosten erhalten
- Einrichtungen für allgemeine oder berufliche Bildung wie Bildungswerke, Hochschulen, Volkshochschulen und private Bildungsträger
- Nichtregierungsorganisationen (NRO), soziale Einrichtungen oder Sozialpartner wie Gewerkschaften
- Betriebsräte, Industrie- und Berufsverbände, Wohlfahrtsverbände
Weitere interessante Informationen zum ESF finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Hier klicken.