Qualifizierungsgeld für Unternehmen

Jetzt 100 % Förderung für Weiterbildung nutzen

Der Staat unterstützt Unternehmen aktuell massiv dabei, ihre Teams für die Herausforderungen von Digitalisierung und Strukturwandel fit zu machen. Durch das Qualifizierungsgeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100 % der Lehrgangskosten – eine historisch einmalige Chance, Ihre Personalentwicklung ohne finanzielle Risiken auf das nächste Level zu heben.

Als AZAV-zertifizierter Partner unterstützt REUTER Management Training Sie nicht nur mit förderfähigen High-End-Seminaren, sondern begleitet Sie auch durch den gesamten Beantragungsprozess. Verwandeln Sie den Strukturwandel in Ihren Wettbewerbsvorteil, während der Staat die Kosten trägt.

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Qualifizierungsgeld für Unternehmen: Warum REUTER Ihr idealer Partner ist

Ein Förderantrag ist nur der erste Schritt – der Erfolg liegt in der Qualität der Umsetzung. Wir verbinden staatliche Entlastung mit höchster Bildungskompentenz.

  • Full-Service-Begleitung: Wir lassen Sie mit den Formularen nicht allein. Als zertifizierter Partner unterstützen wir Sie bei der Dokumentation, die für die Bewilligung durch die Bundesagentur für Arbeit notwendig ist.
  • AZAV-Zertifizierte Qualität: Unsere Lehrgänge sind nicht nur förderfähig, sondern nach strengsten Qualitätsstandards geprüft. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass das Fördergeld in echte Kompetenz fließt.
  • Praxis statt Theorie: Während andere nur „förderkonform“ schulen, liefern wir Inhalte, die Ihre Projektmanager und Change Agents sofort im Tagesgeschäft entlasten.
  • Sicherheit durch Erfahrung: Wir kennen die Anforderungen der Agentur für Arbeit genau und wissen, worauf es bei der Anerkennung Ihrer Bildungsbedarfe ankommt.

Das Qualifizierungsgeld: Staatlicher Lohnkostenzuschuss für Ihre Transformation

Das Qualifizierungsgeld ist das wichtigste Instrument der aktuellen Weiterbildungsoffensive. Es ist speziell für Unternehmen konzipiert, die vom Strukturwandel betroffen sind und ihre Belegschaft zukunftssicher aufstellen wollen.

Der entscheidende Vorteil für Sie: Während Ihre Mitarbeitenden neues Wissen im Projekt- oder Change-Management aufbauen, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit einen Großteil der Lohnkosten.

Ihr wirtschaftlicher Nutzen:

  • Drastische Senkung der Lohnnebenkosten: Qualifizieren Sie Ihre Teams bei minimaler finanzieller Eigenbelastung.
  • Fachkräftesicherung: Vermeiden Sie teure Neurekrutierungen oder Personalabbau durch internes Upskilling.
  • Wettbewerbsvorteil: Sie erhalten hochqualifizierte Experten (z.B. zertifizierte Change Manager oder Projektmanager), während Ihr Budget geschont wird.
Die Fakten im Check:
  • 60 % bis 67 % Entgeltersatz: Der Staat trägt den Großteil des Netto-Lohns während der Qualifizierungszeit.
  • Volle Flexibilität: Die Förderung greift während der gesamten Weiterbildungsdauer (Mindestumfang: 120 Stunden).
  • Skalierbarkeit: Sie können einzelne Leistungsträger oder ganze Teams gleichzeitig qualifizieren.
  • Unkompliziert: Der Antrag wird direkt durch Sie als Arbeitgeber gestellt – wir unterstützen Sie dabei.

IPMA® Projektmanagement-Seminare – staatlich gefördert

Qualifizieren Sie Ihre Mitarbeitenden praxisnah und effizient mit unseren AZAV-zertifizierten IPMA® Seminaren – jetzt mit Qualifizierungsgeld fördern lassen!

CHECK: Ist Ihr Unternehmen förderfähig?

Die Hürden für das Qualifizierungsgeld sind niedriger, als viele Arbeitgeber vermuten.

Ihr Unternehmen profitiert, wenn:

  • Strukturwandel spürbar ist: Digitalisierung oder neue Technologien verändern Ihre Prozesse.
  • Qualifizierungsbedarf besteht: Sie wollen Teams in Projektmanagement (IPMA®) oder Change Management zukunftssicher aufstellen.
  • Umfang: Die gewählte Weiterbildung umfasst mindestens 120 Stunden (ideal für unsere Zertifikatslehrgänge).
  • Ziel: Die Maßnahme sichert langfristig die Beschäftigung in Ihrem Betrieb.
Rechenbeispiel: Massive Ersparnis im Mittelstand
  • Ein Unternehmen lässt 5 Mitarbeitende zum Certified Projektmanagement Associate (IPMA® Level D) ausbilden.
  • Zeitaufwand: ca. 200 Stunden.
  • Staatlicher Bonus: 60 % bis 67 % Entgeltersatz für die gesamte Schulungszeit.
  • Effekt: Sie erhalten zertifizierte Experten, während Ihre Lohnkostenlast drastisch sinkt.

Change-Management jetzt gezielt fördern

Bereiten Sie Ihr Team auf Wandel und Transformation vor – flexibel online oder direkt bei Ihnen im Unternehmen. Nutzen Sie die einmaligen staatlichen Fördermöglichkeiten über das Qualifizierungsgeld, solange sie verfügbar sind!

Qualifizierungsgeld beantragen: In 4 Schritten zur Unternehmensförderung

Sichern Sie sich maximale Lohnkostenzuschüsse für die Weiterbildung Ihrer Teams. Als AZAV-zertifizierter Partner unterstützt REUTER Management Training Sie bei der effizienten Umsetzung.

Ihr Fahrplan zum Erfolg:

  • Förder-Check: Prüfung der Förderfähigkeit durch den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit
  • Kurs-Auswahl: Gemeinsame Planung Ihrer Weiterbildung (IPMA®, Change)
  • Fristgerechter Antrag: Einreichung des Antrags 3 Monate vor Start (wir liefern die Kursdaten).
  • Qualifizierung: Start Ihrer geförderten Weiterbildung – Inhouse oder Online
Der Sammelantrag: Effizienz-Turbo für HR
  • Wenig Bürokratie: Ein zentraler Antrag für das gesamte Projektteam.
  • Maximale Wirkung: Einheitliche Standards (IPMA®) für eine bessere Zusammenarbeit.
  • Voraussetzung: Mind. 120 Stunden pro Kopf & Durchführung bei einem AZAV-Anbieter wie REUTER Management Training

Staatlich geförderte Weiterbildung bei Esylux

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Weitere Informationen

FAQ: Sie haben noch Fragen zum Qualifizierungsgeld?

Firmeninterne Weiterbildungskosten mit staatlicher Hilfe reduzieren

Dr. Peggy Lind
Sales Manager
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Für wen ist das Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld ist für Beschäftigte, deren Arbeitsplatz vom Strukturwandel bedroht ist. Eine berufliche Weiterbildung erhöht ihre Chance auf Weiterbeschäftigung.

Was hat das Qualifizierungsgeld mit Weiterbildung zu tun?

Mit dem Qualifizierungsgeld wird der Arbeitgeber entlastet, da Gehaltszahlungen von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Er zahlt die Weiterbildung, das Qualifizierungsgeld bekommt der Arbeitnehmer als Entgeltersatzleistung.

Wer beantragt das Qualifizierungsgeld?

Der Arbeitgeber muss das Qualifizierungsgeld schriftlich beantragen.

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