Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es unterstützt Beschäftigte während einer beruflichen Weiterbildung, wenn aufgrund des Strukturwandels neue Kompetenzen benötigt werden und die Weiterbildung dazu beitragen soll, die Beschäftigung im bestehenden Betrieb zu sichern.
Qualifizierungsgeld für Unternehmen
Bis zu 67 % Entgeltersatz während beruflicher Weiterbildung
Der Strukturwandel verändert Aufgaben, Rollen und benötigte Kompetenzen. Mit dem Qualifizierungsgeld können Unternehmen Beschäftigte für neue Anforderungen qualifizieren und gleichzeitig einen Teil des weiterbildungsbedingten Entgeltausfalls auffangen.
REUTER Management Training unterstützt Unternehmen mit umfangreichen Qualifizierungen im Projektmanagement und stellt die benötigten Informationen für die Abstimmung mit dem Arbeitgeber-Service bereit.
Zum Qualifizierungsgeld beraten lassenVoraussetzungen für das Qualifizierungsgeld
Qualifizierungsgeld kommt infrage, wenn Beschäftigte aufgrund des Strukturwandels neue Kompetenzen benötigen, damit sie langfristig im bestehenden Unternehmen weiterbeschäftigt werden können.
Die Förderung ist an konkrete betriebliche und inhaltliche Voraussetzungen gebunden. Ob diese erfüllt sind, prüft die Agentur für Arbeit.
Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
- Strukturwandel: Qualifizierungsbedarf betrifft einen relevanten Teil der Belegschaft
- Umfang: Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden
- Träger: Bildungsträger ist nach AZAV zugelassen
- Inhalte: gehen über kurzfristige Arbeitsplatzschulungen hinaus
- Beschäftigung: Weiterbildung soll Perspektiven im Betrieb sichern
- Zustimmung: Beschäftigte stimmen der Qualifizierung zu
Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen
Die Qualifizierung kann in mehreren Abschnitten und über einen längeren Zeitraum stattfinden. Entscheidend ist, dass das gesamte beantragte Qualifizierungsvorhaben mehr als 120 Stunden umfasst.
Projektmanagement als Qualifizierung im Strukturwandel
Neue Technologien, automatisierte Prozesse und veränderte Organisationsformen verändern auch die Projektarbeit. Beschäftigte benötigen dadurch häufig neue Methoden-, Führungs- und Steuerungskompetenzen.
Umfangreiche Projektmanagement-Qualifizierungen bei REUTER Management Training können dafür einen geeigneten Baustein bilden, sofern das betriebliche Qualifizierungsvorhaben die Voraussetzungen des Qualifizierungsgeldes erfüllt.
Projektmanagement-Kompetenz unterstützt beispielsweise bei:
- Digitalisierung: Veränderungen strukturiert umsetzen
- Transformation: Vorhaben planen und steuern
- Neue Rollen: Verantwortung professionell übernehmen
- Zusammenarbeit: Schnittstellen und Stakeholder koordinieren
- Komplexität: Risiken und Abhängigkeiten beherrschen
- Führung: Teams durch Veränderungen begleiten
REUTER Management Training als Qualifizierungspartner
Als AZAV-zugelassener Bildungsträger unterstützt REUTER Management Training Unternehmen bei der fachlichen Planung geeigneter Projektmanagement-Qualifizierungen und stellt die für den Antrag benötigten Träger- und Kursinformationen bereit.
Mehrere Beschäftigte gemeinsam qualifizieren
Sollen mehrere Mitarbeitende dieselbe Weiterbildung absolvieren, kann die Antragstellung gebündelt werden. Das reduziert den administrativen Aufwand und ermöglicht eine gemeinsame Kompetenzentwicklung im Team.
Voraussetzung ist, dass die Beschäftigten am gleichen Qualifizierungsvorhaben mit identischen Inhalten und demselben Zeitraum teilnehmen.
Bei Gruppenqualifizierungen gilt:
- gleiche Weiterbildung
- identische Inhalte
- gleicher Zeitraum
- zentrale Abstimmung durch HR möglich
- jedes abweichende Qualifizierungsvorhaben benötigt einen eigenen Antrag
- frühzeitige Abstimmung mit dem Arbeitgeber-Service
60 % oder 67 % Entgeltersatz
Das Qualifizierungsgeld ersetzt 60 % der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz. Bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind beträgt der Leistungssatz 67 %.
Die Weiterbildungskosten selbst trägt grundsätzlich der Arbeitgeber.
In drei Schritten zum Qualifizierungsgeld
REUTER Management Training unterstützt Sie bei der Auswahl und Planung einer passenden Qualifizierung. Die Förderfähigkeit und Bewilligung prüft der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.
Der Antrag sollte möglichst drei Monate vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden.
So gehen Sie vor:
- Qualifizierungsbedarf klären: passende Weiterbildung auswählen
- Arbeitgeber-Service einbinden: Fördervoraussetzungen prüfen lassen
- Antrag stellen: nach Bewilligung Weiterbildung starten
Förderung immer vor Kursbeginn klären
Das Qualifizierungsgeld wird vom Arbeitgeber beantragt. Stimmen Sie das Vorhaben frühzeitig mit dem Arbeitgeber-Service ab und starten Sie die Weiterbildung erst nach Klärung der Förderung.
REUTER Management Training stellt Ihnen die erforderlichen Angebots- und Trägerinformationen bereit.
Häufige Fragen zum Qualifizierungsgeld für Unternehmen
Beschäftigte ohne Kind erhalten grundsätzlich 60 % der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz, Beschäftigte mit mindestens einem Kind 67 %. Entscheidend ist dabei der durch die Weiterbildung entstehende Entgeltausfall – nicht einfach 60 oder 67 % des bisherigen Nettogehalts.
Nein. Das Qualifizierungsgeld ersetzt den weiterbildungsbedingten Entgeltausfall. Die Kosten der Weiterbildung trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Auch die Sozialversicherungsbeiträge verbleiben beim Arbeitgeber.
Im Unternehmen muss ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf bestehen. Bei Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten müssen grundsätzlich mindestens 10 % der Beschäftigten betroffen sein, ab 250 Beschäftigten mindestens 20 %. Die Weiterbildung muss außerdem weitere Voraussetzungen erfüllen und mehr als 120 Stunden umfassen.
Ja. Das gesamte Qualifizierungsvorhaben muss mehr als 120 Stunden umfassen. Die Weiterbildung muss aber nicht am Stück stattfinden, sondern kann sich über mehrere Abschnitte und einen längeren Zeitraum verteilen.
Der Bildungsträger muss für die Förderung zugelassen sein. Eine eigene AZAV-Maßnahmenzertifizierung der Weiterbildung ist für das Qualifizierungsgeld dagegen nicht erforderlich. REUTER Management Training ist als Bildungsträger AZAV-zugelassen.
Grundsätzlich kann auch eine umfangreiche Projektmanagement-Qualifizierung infrage kommen, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und auf einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf im Unternehmen ausgerichtet ist. Ob Qualifizierungsgeld bewilligt wird, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit.
Ja. Nehmen mehrere Beschäftigte an einem Qualifizierungsvorhaben mit gleicher Bezeichnung, gleichen Inhalten und identischem Zeitraum teil, können sie in einem gemeinsamen Antrag berücksichtigt werden. Ändern sich Inhalt oder zeitlicher Aufbau, ist grundsätzlich ein eigener Antrag erforderlich
Ja. Die Weiterbildung kann in Präsenz, hybrid oder vollständig virtuell durchgeführt werden. Entscheidend ist, dass die übrigen Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld erfüllt sind.
Beim Qualifizierungsgeld steht der Entgeltersatz während einer strukturwandelbedingten Weiterbildung im Mittelpunkt; die Weiterbildungskosten trägt grundsätzlich das Unternehmen. Bei der regulären Beschäftigtenförderung können dagegen unter bestimmten Voraussetzungen auch Weiterbildungskosten sowie Zuschüsse zum Arbeitsentgelt von der Agentur für Arbeit übernommen werden
REUTER Management Training unterstützt bei der Auswahl und fachlichen Planung einer passenden Projektmanagement-Qualifizierung und stellt die erforderlichen Kurs-, Angebots- und Trägerinformationen für die Abstimmung mit der Agentur für Arbeit bereit. Über die Förderfähigkeit und die Bewilligung entscheidet die Bundesagentur für Arbeit.