Mit dem Qualifizierungsgeld, das seit dem 1. April 2024 im Rahmen der Weiterbildungsoffensive gilt, wird Weiterbildung für Berufstätige noch attraktiver. Durch das Qualifizierungsgeld wird ein fester Teil des Gehalts als so genannte Entgeltersatzleistung von der Agentur für Arbeit übernommen. 60 % des letzten Nettoarbeitsentgelts, wenn Sie keine Kinder haben, 67 % bei mindestens einem Kind. Ihr Vorteil: Sie als Beschäftiger können sich unbesorgt auf Ihre Qualifizierung konzentrieren. Im Rahmen Ihrer Weiterbildung bauen Sie Ihre Kompetenzen aus, um Ihren Arbeitsplatz sichern und sich der veränderten Arbeitswelt anpassen. Gleichzeitig kann Ihr Unternehmen Sie auf eine neue Rolle im Unternehmen vorbereiten. Das Qualifizierungsgeld macht es Arbeitnehmern leichter, sich weiterzubilden. Gleichzeitig wird der Arbeitgeber und damit das Unternehmen entlastet.
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