Staatliche Förderung für Ihre Personalentwicklung nutzen

Nutzen Sie das Qualifizierungsgeld: Staatlicher Lohnkostenzuschuss von bis zu 67 %

Unternehmen können staatliche Förderprogramme nutzen, um Mitarbeitende im Projekt- und Change Management weiterzuentwickeln und Kosten deutlich zu reduzieren. In Zeiten von Fachkräftemangel und Digitalisierung gilt: Wer jetzt nicht gezielt qualifiziert, verliert den Anschluss. Das Qualifizierungsgeld bietet Unternehmen hier konkrete Chancen.

REUTER Management Training unterstützt Sie dabei, Förderwege mit praxisnaher Weiterbildung zu verbinden. Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger bietet REUTER Management Training förderfähige Qualifizierungen im Projektmanagement nach IPMA® Standard und Seminare im Change Management.

Lassen Sie sich jetzt beraten!
Staatliche Förderung für Weiterbildung von Angestellten

Voraussetzungen für den Erhalt der staatlichen Förderung

Damit die Agentur für Arbeit die Weiterbildung im Projekt- bzw. Changemanagement genehmigt, müssen im Wesentlichen drei Kriterien erfüllt sein.

Das Gesetz fordert einen klaren Bezug zum Wandel der Arbeitswelt sowie die Wahl eines zertifizierten Partners. Nur so wird sichergestellt, dass die Fördergelder nachhaltig in die Zukunftsfähigkeit des Betriebs fließen und die Transformation im Unternehmen aktiv vorantreiben.

Diese Kriterien gelten für die Förderung:
  • Strukturwandel: Das Unternehmen ist von der Digitalisierung oder veränderten Marktbedingungen betroffen (trifft heute fast auf jede IT-, HR- oder Projektmanagement-Abteilung zu).
  • Zertifizierter Anbieter: Die Weiterbildung muss von einem nach AZAV zertifizierten Bildungsträger wie REUTER Management Training durchgeführt werden.
  • Zukunftsorientierung: Die Maßnahme vermittelt Kompetenzen, die für die zukünftige Beschäftigung im Unternehmen notwendig sind, und geht über rein betriebsspezifische Kurse hinaus.

Projektmanagement-Seminare – staatlich gefördert

Projektmanagement-Weiterbildung für Ihre Mitarbeitenden – praxisnah, AZAV-zertifiziert und mit Qualifizierungsgeld förderbar.

Projektmanagement & Changemanagement mit Förderung

Unternehmen, die nach Förderung für Projektmanagement-Weiterbildung suchen, brauchen nicht nur Informationen zu Zuschüssen, sondern vor allem einen passenden Weiterbildungspartner.

REUTER Management Training verbindet förderfähige Weiterbildung mit jahrzehntelanger Erfahrung im Projektmanagement und praxisnahen Qualifizierungen für Unternehmen. Regelmäßige Seminartermine ermöglichen es, Mitarbeitende zeitnah zu schulen – online oder in Präsenz.

Die strategischen Vorteile der Förderung im Überblick:
  • Entlastung des laufenden Budgets: Das finanzielle Risiko durch die temporäre Abwesenheit Ihrer Mitarbeitenden im Seminar wird fast vollständig von staatlicher Seite aufgefangen.
  • Unabhängig von der Betriebsgröße: Im Gegensatz zu vielen anderen Förderprogrammen steht dieser Lohnkostenzuschuss auch Großunternehmen uneingeschränkt zur Verfügung.
  • Wettbewerbsvorteil durch Kompetenz: Ihr Betrieb sichert sich wertvolles Know-how für den digitalen Wandel, während Sie als Investition lediglich die reinen Seminargebühren tragen.

Change-Management jetzt gezielt fördern

Bereiten Sie Ihr Team auf Wandel und Transformation vor – flexibel online oder direkt bei Ihnen im Unternehmen. Nutzen Sie die einmaligen staatlichen Fördermöglichkeiten über das Qualifizierungsgeld, solange sie verfügbar sind!

Der Sammelantrag: Effiziente Abwicklung für Ihr Projektteam

Das Qualifizierungsgeld entfaltet seine maximale Wirkung, wenn ganze Abteilungen oder Projektteams gleichzeitig auf ein neues methodisches Niveau gehoben werden. Um den bürokratischen Aufwand für Personalabteilungen so gering wie möglich zu halten, erlaubt die Bundesagentur für Arbeit die Bündelung aller Teilnehmenden in einem einzigen Verfahren.

Das spart wertvolle Zeit in der Administration und sichert eine geschlossene Weiterentwicklung der teaminternen Kompetenzen.

Kurzüberblick zur Förderung:
  • Sammelantrag: HR bündelt die Anmeldung zentral und reduziert so den Verwaltungsaufwand.
  • Klare Erstattung: 60 % des Nettoentgelts, bzw. 67 % bei Mitarbeitenden mit mindestens einem Kind.
  • Monatliche Auszahlung: Das Unternehmen geht in Vorleistung, die Erstattung erfolgt rückwirkend durch die Agentur für Arbeit.
  • Mindestumfang: Die Weiterbildung muss mindestens 120 Stunden pro Person umfassen.
  • Frühzeitig starten: Idealerweise sollte der Antrag etwa drei Monate vor Kursbeginn eingereicht werden.

Praxisnah, strukturiert und exakt auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten

Der Workshop wurde sehr strukturiert nach unseren Wünschen vorbereitet und durchgeführt. Dadurch, dass der Trainer fachlich tief in der Materie verankert ist und flexibel auf unsere firmeninterne Abläufe eingegangen ist, waren die Gruppenarbeiten äußert praxisnah. Durch sein souveränes Auftreten sowie die anschaulichen Anekdoten aus eigenen Projekten wurde die Gruppe nachhaltig für das Thema Change Management motiviert.

Praxisnah, strukturiert und exakt auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten

Der Workshop wurde sehr strukturiert nach unseren Wünschen vorbereitet und durchgeführt. Dadurch, dass der Trainer fachlich tief in der Materie verankert ist und flexibel auf unsere firmeninterne Abläufe eingegangen ist, waren die Gruppenarbeiten äußert praxisnah. Durch sein souveränes Auftreten sowie die anschaulichen Anekdoten aus eigenen Projekten wurde die Gruppe nachhaltig für das Thema Change Management motiviert.

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In 3 Schritten zur staatlichen Förderung Ihres Teams

Wir lassen Sie mit dem bürokratischen Prozess und der Antragstellung nicht allein. Unser erfahrenes Team begleitet Sie von der ersten Idee bis zur finalen Bewilligung durch die Behörden, damit Sie die einmaligen staatlichen Fördermöglichkeiten optimal ausschöpfen können.

So sichern Sie sich die Förderung gemeinsam mit uns:
  • Kostenfreie Erstberatung: Wir prüfen gemeinsam im Detail, welche unserer Lehrgänge optimal zu Ihrem aktuellen betrieblichen Bedarf passen.
  • Unterlagen-Service: Wir stellen Ihnen die notwendigen Trägerzertifikate und Angebote bereit, die Sie für den offiziellen Antrag beim Arbeitgeberservice benötigen.
  • Start der Weiterbildung: Nach der erfolgreichen Bewilligung des Lohnzuschusses startet Ihr Team mit dem Seminar – flexibel via Zoom oder an unseren Präsenz-Standorten.

Staatlich geförderte Weiterbildung bei Esylux

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Weitere Informationen
Wie kann ich an vollständig finanzierten Kursen für modernes Projektmanagement teilnehmen?

An vollständig finanzierten Kursen für modernes Projektmanagement können Sie teilnehmen, wenn bestimmte Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Eine Finanzierung dieser Weiterbildung ist auf zwei Wegen möglich:

  • Über den Bildungsgutschein: Wenn Sie arbeitsuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Teilnahme an einer Projektmanagement-Weiterbildung über einen Bildungsgutschein zu 100 % finanzieren.

  • Über das Qualifizierungsgeld: Unternehmen können ihre Mitarbeitenden über das Qualifizierungsgeld fördern, sofern die betrieblichen Voraussetzungen gegeben sind. Damit lassen sich Weiterbildungen zur Stärkung moderner Projektmanagement-Kompetenzen gezielt unterstützen.

Wichtig ist, dass der Lehrgangsanbieter zertifiziert nach AZAV ist – nur dann ist eine Förderung möglich. REUTER Management Training ist ein solcher zertifizierter Weiterbildungsträger und bietet moderne Projektmanagement-Kurse an, die über den Bildungsgutschein oder das Qualifizierungsgeld finanziert werden können.

Das Team von REUTER Management Training berät Sie individuell zur passenden Förderung und unterstützt Sie bei allen Schritten – von der Antragstellung bis zur Kursanmeldung.

Wie hoch sind die Zuschüsse zum Arbeitsentgeld?

Das kommt auf die Unternehmensgröße an. Je nach Mitarbeiteranzahl gibt es hier unterschiedliche Förderstufen, die in Anspruch genommen werden können. 

Bei Kleinstunternehmen kann man das Qualifizierungschancengesetz bzw. das Qualifizierungsgeld als Förderung nutzen.

Qualifizierungschancengesetz:

  • Es werden bis zu 100% der Lehrgangskosten übernommen.
  • 75% Zuschuss zum Arbeitsentgeld während der Weiterbildung.

Qualifizierungsgeld:

  • Das Unternehmen trägt die Schulungskosten selbst, bekommt aber einen Entgeldersatz von ungefähr 60%

Ähnlich verhält es sich bei mittleren Unternehmen

Qualifizierungschancengesetz:

  • Es werden bis zu 50% der Lehrgangskosten übernommen.
  • bis zu 50% Lohnkostenzuschuss während der Schulung.

Qualifizierungsgeld:

  • Auch hier möglich, insbesondere bei Strukturwandel. Sammelantrag für mehrere Personen erleichtert die Beantragung. 

Bei Großunternehmen:

Qualifizierungschancengesetz:

  • Für 250–2 499 Mitarbeitende: bis zu 25 % der Lehrgangskosten.
  • Für ≥ 2 500 Mitarbeitende: bis zu 15 % der Lehrgangskosten.
  • Bei Tarifbindung oder Betriebsvereinbarungen: Zuschuss kann um einige Prozentpunkte erhöht werden.

Qualifizierungsgeld:

  • Ist grundsätzlich möglich, aber bei Großunternehmen sehr aufwendig und weniger sinnvoll.+

Wenn Sie weitere Fragen zu geförderten Bildungsmaßnahmen haben, kontaktieren Sie uns jederzeit.

Was hat das Qualifizierungsgeld mit Weiterbildung zu tun?

Mit dem Qualifizierungsgeld wird der Arbeitgeber entlastet, da Gehaltszahlungen von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, Menschen in Arbeitsplätzen, deren Existenz durch Digitalisierung, Automatisierung oder ökologischem Wandel gefährdet ist, eine Weiterbildung zu ermöglichen, um sie an neuen Stellen im Unternehmen einsetzen zu können.

Der Arbeitgeber zahlt die Weiterbildung, das Qualifizierungsgeld bekommt der Arbeitnehmer als so genannte Entgeltersatzleistung.

Wann kann ich das Qualifizierungsgeld in Anspruch nehmen?

Die Bundesagentur für Arbeit setzt für den Anspruch auf das Qualifizierungsgeld folgende Bedingungen voraus:

  • Der Qualifizierungsbedarf muss bedingt durch einen Strukturwandel sein und einen wesentlichen Teil der Belegschaft betreffen (20 Prozent bei mindestens 250 Beschäftigten, bei weniger als 250 Beschäftigten 10%, bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung ausreichend).
  • Die berufliche Weiterbildungsmaßnahme muss mehr als 120 Stunden umfassen, die aber nicht am Stück absolviert werden müssen.
  • Der Bildungsträger muss nach AZAV zugelassen sein. 
  • Die Beschäftigten bekommen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über die arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen.
  • Die Beschäftigten müssen der Qualifizierung zustimmen.

Sind diese Bedingungen erfüllt, kann das Qualifizierungsgeld in Anspruch genommen werden.

Kann ich mit dem Qualifizierungsgeld die Weiterbildung meiner Mitarbeiter fördern lassen?

Über die Förderung des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) können Unternehmen die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden fördern lassen. Das QCG soll sicherstellen, dass Beschäftigte fit für den Strukturwandel bleiben – insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung, neue Geschäftsmodelle.  Das Gesetz richtet sich explizit an Unternehmen aller Größen, aber KMU profitieren überproportional davon, weil sie höhere Fördersätze erhalten.

Die Agentur für Arbeit übernimmt einen Teil oder sogar alle Lehrgangskosten

Die Förderhöhe richtet sich nach Unternehmensgröße:

  • Kleinstbetriebe (< 10 MA): bis zu 100 %
  • KMU (10–249 MA): bis zu 50 %, in besonderen Fällen sogar bis zu 100 %
  • Größere Unternehmen: sinkende Quoten (25 % / 15 %)
Wie fördere ich Weiterbildung im Betrieb?

Die Förderung der beruflichen Entwicklung beginnt mit einer Bedarfsanalyse. Unternehmen können Weiterbildungen durch interne Programme oder externe Partner wie Reuter Management Training realisieren. Zur Finanzierung stehen staatliche Instrumente wie das Qualifizierungsgeld oder Zuschüsse nach dem Aus- und Weiterbildungsgesetz zur Verfügung, die insbesondere die Lohnkosten während der Fortbildung decken können.

Welche Förderung gibt es bei Strukturwandel?

Unternehmen, die durch den digitalen oder ökologischen Strukturwandel herausgefordert werden, können das Qualifizierungsgeld in Anspruch nehmen. Diese Leistung der Bundesagentur für Arbeit soll helfen, Beschäftigte durch gezielte Qualifizierung – etwa im modernen Projektmanagement nach IPMA® – fit für neue Aufgabenfelder zu machen und so Entlassungen zu vermeiden.

Wie beantrage ich Weiterbildung für mehrere Beschäftigte?

Für Gruppenqualifizierungen kann ein Sammelantrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Dies ist besonders effizient, wenn ganze Teams oder Abteilungen gleichzeitig im Projektmanagement, zum Beispiel bei Lehrgangsanbietern wie REUTER Management Training, geschult werden sollen. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Arbeitgeber-Service ist hierbei ratsam. 

Was ist Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung, die seit April 2024 Unternehmen unterstützt, deren Mitarbeitende aufgrund des Strukturwandels eine umfassende Fortbildung benötigen. Es ersetzt einen signifikanten Teil des Arbeitsentgelts während der Zeit, in der die Beschäftigten an der Weiterbildung teilnehmen, und kann bei AZAV zertifizierten Lehrgangsanbietern wie REUTER Management Training eingesetzt werden. 

Wer bekommt Qualifizierungsgeld?

Anspruch haben Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust des Arbeitsplatzes droht, die aber durch eine Weiterbildung im Betrieb gehalten werden können. Die Weiterbildung muss sie befähigen, andere oder höherwertige Tätigkeiten auszuüben. Wie zum Beispiel eine Weiterbildung im Projektmanagement

Welche Voraussetzungen gelten beim Qualifizierungsgeld für Arbeitgeber?

Arbeitgeber können das Qualifizierungsgeld unter bestimmten Voraussetzungen für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten nutzen. 

  • Es muss ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf für einen erheblichen Teil der Belegschaft bestehen.
  • Die Qualifizierung muss bei einem zertifizierten Bildungsträger wie REUTER Management Training erfolgen.
  • In Betrieben mit mehr als 250 Beschäftigten ist in der Regel eine betriebliche Vereinbarung oder ein Tarifvertrag notwendig.
Wie beantrage ich Qualifizierungsgeld?

Der Antrag wird vom Arbeitgeber online über das Portal der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Es wird empfohlen, den Kontakt zum lokalen Arbeitgeber-Service zu suchen, bevor die Qualifizierung beginnt, um die Förderfähigkeit der Maßnahme (z. B. eine Zertifizierung im Projektmanagement nach IPMA®) zu bestätigen.

Gibt es beim Qualifizierungsgeld Fristen, die eingehalten werden müssen?

Der Antrag für das Qualifizierungsgeld sollte rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Weiterbildung eingereicht werden. Eine rückwirkende Förderung ist in der Regel nicht möglich. 

Wie hoch ist das Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 % des Nettoentgelts (für Beschäftigte mit mindestens einem Kind 67 %). Es orientiert sich damit an der Höhe des Arbeitslosengeldes und dient dazu, die Lohnkosten des Arbeitgebers während der Freistellung zu refinanzieren.

Welche Weiterbildungen werden über das Qualifizierungsgeld gefördert?

Gefördert werden zertifizierte Weiterbildungen mit einem Umfang von mehr als 120 Stunden. Im Bereich Projektmanagement sind dies beispielsweise umfassende Vorbereitungslehrgänge auf internationale Zertifizierungen nach IPMA®, die strategische Kompetenzen für den Wandel vermitteln.

Wer zahlt die Weiterbildungskosten beim Qualifizierungsgeld?

Während das Qualifizierungsgeld den Lohn ersetzt, trägt der Arbeitgeber in der Regel die reinen Seminargebühren und Reisekosten. Unter bestimmten Bedingungen können bei kleineren Unternehmen zusätzliche Zuschüsse zu den Lehrgangskosten über andere Förderinstrumente geprüft werden.

Brauche ich eine Betriebsvereinbarung?

Für größere Unternehmen (über 250 Mitarbeitende) ist eine Betriebsvereinbarung oder ein spezifischer Tarifvertrag zur Qualifizierung meist Voraussetzung. Für kleinere Betriebe gelten vereinfachte Bedingungen, jedoch ist eine schriftliche Dokumentation des Qualifizierungsplans immer von Vorteil.

Gilt Qualifizierungsgeld auch für kleine Unternehmen?

Ja, das Qualifizierungsgeld steht Unternehmen unabhängig von ihrer Größe offen, sofern die Voraussetzungen hinsichtlich des Strukturwandels und des Qualifizierungsumfangs erfüllt sind.

Kann ich mehrere Mitarbeitende gleichzeitig fördern lassen?

Ja, dies ist sogar ausdrücklich vorgesehen. Wenn ganze Abteilungen von Transformationen betroffen sind, können diese gemeinsam qualifiziert werden, um die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens kollektiv zu sichern.

Qualifizierungsgeld oder Weiterbildungszuschuss – was passt besser?

Das Qualifizierungsgeld greift, wenn ein Unternehmen vom Strukturwandel – etwa durch Digitalisierung oder neue Technologien – betroffen ist. Es sichert während der Weiterbildungszeit die Lohnfortzahlung und soll Beschäftigte im Betrieb halten, indem sie für neue Aufgaben qualifiziert werden. Die Maßnahme muss also der Beschäftigungssicherung im bestehenden Unternehmen dienen.

Der Weiterbildungszuschuss nach dem Qualifizierungschancengesetz ist breiter angelegt. Er fördert sowohl die Lehrgangskosten als auch Lohnzuschüsse während einer Weiterbildung – unabhängig davon, ob Strukturwandel vorliegt. Ziel ist, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und neue Qualifikationen aufzubauen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren hier von attraktiven Fördersätzen und flexibleren Gestaltungsmöglichkeiten.

Welche Förderung besser passt, hängt ab von:

  • dem Anlass der Weiterbildung (Strukturwandel oder allgemeiner Qualifizierungsbedarf),
  • der Betriebsgröße,
  • und dem Weiterbildungsziel (Beschäftigungssicherung oder Kompetenzaufbau).

TIPP: Förderstellen der Agentur für Arbeit beraten individuell, welche Option im konkreten Fall die bessere ist.

Muss ich für eine geförderte Weiterbildung im Projektmanagement meinen Urlaub opfern oder unbezahlten Sonderurlaub nehmen?

Nein, bei einer staatlich geförderten Weiterbildung müssen Sie in der Regel keinen regulären Erholungsurlaub einsetzen.

Die rechtliche und organisatorische Umsetzung hängt vom gewählten Fördermodell ab:

  • Freistellung durch den Arbeitgeber: Beim Qualifizierungsgeld oder der regulären Beschäftigtenförderung stellt der Arbeitgeber Sie für die Dauer der IPMA®-Schulungsstunden offiziell frei. Der Staat refinanziert dem Unternehmen in dieser Zeit einen Teil Ihrer Lohnkosten.

  • Nutzen von Bildungsurlaub: In den meisten deutschen Bundesländern haben Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub (meist 5 Tage pro Jahr). Viele IPMA®-Kurse bei REUTER Management Training sind entsprechend anerkannt, sodass Sie für die Seminarzeit bezahlt freigestellt werden.

Darf mein Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich mich nach der geförderten IPMA®-Weiterbildung vertraglich an das Unternehmen binde?

Ja, sogenannte Rückzahlungs- oder Bindungsklauseln sind in Arbeitsverträgen durchaus üblich, wenn der Arbeitgeber die Weiterbildung finanziert oder aktiv unterstützt.

Bei staatlich geförderten Maßnahmen gelten jedoch strenge rechtliche Grenzen:

  • Zulässigkeit von Bindungsfristen: Wenn Ihr Unternehmen die Kursgebühren bei REUTER Management Training und die Prüfungsgebühren der PM-ZERT® komplett übernimmt, darf es vereinbaren, dass Sie beispielsweise für 12 bis 24 Monate im Betrieb bleiben. Verlassen Sie das Unternehmen früher freiwillig, müssen Sie die Kosten anteilig zurückzahlen.
  • Einschränkung bei reiner Lohnförderung: Wird die Maßnahme über das Qualifizierungsgeld finanziert – bei dem der Staat den Lohn zahlt und der Arbeitgeber lediglich die Seminargebühren übernimmt –, verringert sich der finanzielle Aufwand des Chefs erheblich. Die Bindungsklausel muss daher verhältnismäßig sein und darf Sie nicht unangemessen in Ihrer Jobwahl einschränken.
  • Formale Absicherung: Jede Rückzahlungsvereinbarung muss zwingend vor Beginn der IPMA®-Weiterbildung schriftlich fixiert werden. Nachträgliche Forderungen des Arbeitgebers nach Kursstart sind rechtlich unwirksam.
Was passiert, wenn ich die IPMA®-Prüfung trotz staatlicher Förderung im ersten Anlauf nicht bestehe?

Das Nichtbestehen einer Prüfung ist menschlich, führt jedoch bei geförderten Maßnahmen häufig zu unbegründeter Panik vor finanziellen Rückforderungen.

Die Praxis und die Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit sehen hier klare Regeln vor:

  • Keine Rückzahlung des Qualifizierungsgeldes: Weder die Agentur für Arbeit noch Ihr Arbeitgeber können das gezahlte Qualifizierungsgeld oder die Lohnfortzahlung zurückfordern, wenn Sie die  IPMA® Prüfung nicht bestehen. Die Förderung ist an die ordnungsgemäße Teilnahme am Lehrgang geknüpft, nicht an die finale Zertifikatsübergabe.
  • Pflicht zur aktiven Teilnahme: Der Förderanspruch erlischt nur dann, wenn Sie dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben oder den  IPMA® Kurs eigenmächtig abbrechen. Solange Sie die geforderten Stunden absolvieren, bleibt die Förderung sicher.
  • Kosten für Nachprüfungen: Die Gebühren für eine eventuelle Wiederholung eines Prüfungsteils (z. B. der schriftlichen Prüfung oder des Reports) bei der PM-ZERT® sind in der Regel nicht mehr von der staatlichen Förderung abgedeckt. Diese Kosten müssen entweder vom Arbeitgeber übernommen oder vom Teilnehmenden selbst getragen werden.

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