Bildungsurlaub & Förderung für Ihr Projektmanagement

Förderung der Bundesländer für die IPMA® Zertifizierung

Investieren Sie in Ihre Zukunft, ohne Ihr Budget voll zu belasten. Nutzen Sie den gesetzlichen Bildungsurlaub und attraktive Förderprogramme der Länder, um Ihre IPMA® Projektmanagement-Kompetenzen gezielt auszubauen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre GPM® Zertifizierung effizient zu erwerben und sich finanziell gefördert weiterzuentwickeln.

Dabei profitieren Sie von regionalen Zuschüssen, die oft bis zu 50 % der Kosten decken – vom neuen Bildungsscheck NRW 2.0 bis zum hessischen Qualifizierungscheck. Finden Sie jetzt heraus, welcher „Rückenwind“ in Ihrem Bundesland auf Sie wartet.

Lassen Sie sich zum Thema Förderung beraten.

Bildungsurlaub: Ihre Chance für gezielte Weiterbildung im Projektmanagement

Bildungsurlaub kann für berufliche oder politische Seminare genutzt werden, sofern diese von der zuständigen Landesbehörde anerkannt sind. Dazu zählen auch Weiterbildungen im IPMA® Projektmanagement.

Voraussetzung für den Bildungsurlaub ist in der Regel, dass die Seminare mindestens sechs Unterrichtsstunden pro Tag umfassen. Entscheidend für den Anspruch auf Bildungsurlaub ist der Arbeitsort – nicht der Wohnort oder der Sitz des Unternehmens.

Je nach Bundesland haben Beschäftigte Anspruch auf bis zu fünf Tage pro Jahr oder zehn Tage innerhalb von zwei Jahren. In einigen Bundesländern können Ansprüche zudem über mehrere Jahre angespart werden, so dass auch längere Weiterbildungen am Stück möglich sind.

So beantragen Sie Bildungsurlaub für Ihre Projektmanagement-Weiterbildung:
  • Anerkannte Weiterbildung im Projektmanagement auswählen (z. B. IPMA® Level D oder Kompaktseminar DCB für Level B)
  • Spätestens 6 bis 9 Wochen vor Start (je Bundesland) den Bildungsurlaub schriftlich beim Arbeitgeber beantragen (unter Angabe Seminar, Zeitraum, Anerkennung)
  • Nach Bestätigung durch uns die Teilnahmebescheinigung erhalten und dem Arbeitgeber als Nachweis vorlegen.

Bildungsurlaub ist Ländersache: deutliche Unterschiede pro Bundesland

  • 5 Tage pro Jahr: Thüringen, Baden-Württemberg
  • 5 Tage pro Jahr, teilweise auch 10 Tage in 2 Jahren: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein

Kein Bildungsurlaub in folgenden Bundesländern:

  • Bayern
  • Sachsen
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Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG): Förderung der Projektmanagement-Weiterbildung

Das Programm richtet sich an Fachkräfte, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung anstreben, und übernimmt einen Teil der Kosten – sowohl in Form von zuschussfähigen Darlehen als auch Direktzuschüssen, je nach persönlicher Situation.

Für Weiterbildungen, die zu einem höheren beruflichen Abschluss führen (z.B. Projektmanager), steigt ab 2025 die maximale Förderung auf 18.000 €. Nach erfolgreichem Abschluss werden künftig 60 % des Darlehens erlassen.

Wer kann das Aufstiegs-BAföG nutzen?

  • Beschäftigte, die eine qualifizierte Weiterbildung absolvieren möchten
  • Personen, die beruflich aufsteigen oder ihre Projektmanagement-Kompetenzen offiziell zertifizieren wollen
Überblick über förderfähige Projektmanagement-Kurse
Abbildung von Händen oberhalb eines Schreibtisches

Förderung für Projektmanagement-Weiterbildungen: Programme der Bundesländer im Überblick

Weiterbildungen im Projektmanagement sind für viele Fach- und Führungskräfte ein entscheidender Karrierebaustein. Um die Kosten zu reduzieren, bieten zahlreiche Bundesländer eigene Förderprogramme an. Diese Zuschüsse unterstützen Beschäftigte und Unternehmen gezielt bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden.

Je nach Bundesland variieren Höhe, Zielgruppen und Rahmenbedingungen, während der Bildungsgutschein bundesweit gilt.

Aktuelle Förderprogramme der Bundesländer:
  • Bayern: bis zu 50 % der Weiterbildungskosten mit ESF+ Programm (ab Februar 2025)
  • Hamburg: bis zu 1.500 € Zuschuss für berufliche Fortbildungen – auch für Projektmanagement-Kurse – mit Weiterbildungsbonus Plus
  • Brandenburg: Bildungsscheck für Einzelmaßnahmen und Gruppenweiterbildungen (ähnlich NRW-Bildungscheck)
  • Saarland: Programm „KdW – Kompetenz durch Weiterbildung“ für Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
  • Sachsen-Anhalt & Rheinland-Pfalz: spezifische Fördermöglichkeiten für betriebliche Weiterbildungen – abhängig von Branche und Unternehmensgröße

Projektmanagement im Unternehmen stärken: Förderprogramme für Betriebe nutzen

Im Rahmen der bundesweiten Fachkräfteoffensive und durch Programme wie das Qualifizierungsgeld werden Betriebe gezielt entlastet, wenn sie ihre Mitarbeitenden qualifizieren. Zusätzlich stellen viele Bundesländer eigene Fördertöpfe bereit, die Weiterbildungskosten deutlich reduzieren.

Update zur Förderung: Der neue Bildungsscheck NRW 2.0 ist da

Die Weiterbildungslandschaft in Nordrhein-Westfalen stellt sich neu auf. Mit dem Start des Bildungsschecks NRW 2.0 unter dem Motto „Rückenwind für Ihre berufliche Weiterbildung“ ändern sich die Rahmenbedingungen für die finanzielle Unterstützung von Qualifizierungen.

Was ändert sich mit dem Bildungsscheck 2.0?

Der Fokus liegt nun verstärkt auf der individuellen und betrieblichen Transformation. Das bedeutet für Sie bei REUTER Management Training:

  • Gezielte Unterstützung: Die Förderung konzentriert sich auf zukunftsrelevante Kompetenzen – von der IPMA® Level D Zertifizierung bis hin zu spezialisierten KI-Workshops.
  • Modernisierte Prozesse: Die Beantragung und Einlösung erfolgt über das neue System, das darauf ausgelegt ist, Fachkräfte noch schneller in den „Rückenwind“ der Weiterbildung zu bringen.
Wichtige Info zum Übergang: Was passiert mit dem „alten“ Bildungsscheck?
  • Gültigkeit: Bereits ausgestellte Bildungsschecks des alten Programms behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum.
  • Abrechnung für Träger: Als Bildungsträger müssen wir darauf achten, dass Schecks aus dem alten System innerhalb der vorgesehenen Fristen über die bisherigen Portale abgerechnet werden.
  • Neu-Beantragung: Neue Förderungen werden ab sofort ausschließlich nach den Richtlinien des Bildungsschecks 2.0 vergeben. Anträge im alten Verfahren sind nicht mehr möglich.

Bildungsurlaub in Hessen: Förderung durch den Qualifizierungscheck

Ergänzend zum gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub können Beschäftigte in hessischen KMU den Qualifizierungscheck (ESF Plus) für ihre Weiterbildung bei REUTER Management Training nutzen.

  • Förderquote: Übernahme von bis zu 50 % der Lehrgangs-, Prüfungs- und Fahrtkosten
  • Zielgruppe: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Betrieben bis 250 Mitarbeitende
  • Voraussetzung: Die Qualifizierung führt zu einem anerkannten Abschluss (z. B. IPMA® Zertifizierung).
Ablauf der Förderung:
  • Schritt 1: Teilnahme an einer verpflichtenden, kostenlosen Beratung bei einer zugelassenen Beratungsstelle (z. B. RKW Hessen)
  • Schritt 2: Offizielle Ausstellung des Qualifizierungschecks durch die Beratungsstelle
  • Schritt 3: Einreichung des Original-Checks bei uns als anerkanntem Weiterbildungsanbieter zur Verrechnung

Warum sich eine Förderung im Projektmanagement für Sie lohnt

  • Weiterbildung ohne volle Kostenlast
  • Karriere-Booster: Mit zertifizierten Kompetenzen im Projekt- oder Change-Management punkten
  • Quereinstieg in zukunftsträchtige Branchen
  • Persönliche Entwicklung: Neue Perspektiven, Methoden und Motivation

Sie haben Fragen zu Fördermaßnahmen?

Melanie Schulz
Sales Manager Förderungen
Melanie Schulz von REUTER management training

Der Europäische Sozialfonds: Weiterbildung mit europäischer Unterstützung

Der ESF ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der EU und unterstützt gezielt Menschen dabei, ihre beruflichen Chancen zu verbessern. Viele der oben genannten Förderprogramme – wie der Bildungsscheck NRW oder der Qualifizierungscheck Hessen – werden teilweise oder vollständig durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.

Wenn Sie eine Förderung über Landesprogramme wie den Bildungsscheck oder den Qualifizierungscheck erhalten, profitieren Sie oft automatisch auch von einer EU-Förderung durch den ESF – ohne zusätzlichen Antrag.

Mehr erfahren über den Europäischen Sozialfonds

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Auf Anfrage

04.09. bis 23.10.2024
IPMA® Level B
Bamberg
Details
Die Durchführung dieses Termins ist aufgrund der Teilnehmerzahl bereits gesichert
keine Plätze mehr verfügbar
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Lehrgangsnummer 24-1440

Module

7 Tage (2 x 3 Tage plus 6h Online-Kurs)

Modul CB1 (online)
Termin

04.09.2024

Ort

Online via Zoom

Modul CB2
Termin

23.09. – 24.09.2024

Ort

Bamberg

Prüfung
Termin

02.10.2024

Ort

Bamberg

Ablauf

09:00 Uhr – ca. 18:00 Uhr

Unsere All-inklusive Pakete beinhalten:

  • Zertifizierungskosten (Höherzertifizierung: 0,00 €*)
  • Umfangreiche Arbeitsunterlagen
  • Zugang zur interaktiven Lernplattform
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FAQ: Sie haben noch Fragen zu Bildungsurlaub oder Bildungscheck?

Sie haben Fragen oder Interesse an einer geförderten Weiterbildung?

Melanie Schulz
Sales Manager
Melanie Schulz von REUTER management training Beratungstermin vereinbaren
Wann muss ich den Bildungsurlaub spätestens meinem Arbeitgeber melden?

Die Meldefrist liegt in den meisten Bundesländern bei sechs Wochen vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme. Es gibt aber auch kürzere und längere Fristen.

Ab wann habe ich einen Anspruch auf Bildungsurlaub?

Ob ein Anspruch besteht, hängt vom Bundesland ab. Und auch dann ist die Frage, wie lange Sie schon im Unternehmen tätigt sind. In mehreren Bundesländern besteht der Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn das Arbeitsverhältnis länger als ein halbes Jahr besteht.

Wie lang ist ein Bildungsurlaub?

Die Dauer des Bildungsurlaubs ist nicht einheitlich geregelt. In einigen Bundesländern sind es 10 Arbeitstagen innerhalb von zwei Kalenderjahren, in anderen fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr.

Wer übernimmt die Kosten für die Weiterbildung, wenn ein Bildungsurlaub genehmigt wurde?

Die Kosten für die Weiterbildung inklusive Anreise etc. trägt der Arbeitnehmer.

Kann Bildungsurlaub verweigert werden?

Der Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub verweigern. Er muss schriftlich ablehnen und dabei auch den Grund für die Ablehnung nennen. Welche Gründe das sein können, ist gesetzlich geregelt.

Gibt es den Bildungsscheck noch?

Ab dem 30.06.2024 werden keine neuen Bildungsschecks mehr an Privatpersonen und Unternehmen ausgegeben. Bildungsschecks, die bereits ausgegeben wurden, können noch eingelöst werden.

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