Kann ich mit dem Qualifizierungsgeld die Weiterbildung meiner Mitarbeiter fördern lassen?
Über die Förderung des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) können Unternehmen die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden fördern lassen. Das QCG soll sicherstellen, dass Beschäftigte fit für den Strukturwandel bleiben – insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung, neue Geschäftsmodelle. Das Gesetz richtet sich explizit an Unternehmen aller Größen, aber KMU profitieren überproportional davon, weil sie höhere Fördersätze erhalten.
Die Agentur für Arbeit übernimmt einen Teil oder sogar alle Lehrgangskosten
Die Förderhöhe richtet sich nach Unternehmensgröße:
- Kleinstbetriebe (< 10 MA): bis zu 100 %
- KMU (10–249 MA): bis zu 50 %, in besonderen Fällen sogar bis zu 100 %
- Größere Unternehmen: sinkende Quoten (25 % / 15 %)
Mit dem Qualifizierungsgeld wird der Arbeitgeber entlastet, da Gehaltszahlungen von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden.
Gefördert werden zertifizierte Weiterbildungen mit einem Umfang von mehr als 120 Stunden. Im Bereich Projektmanagement sind dies beispielsweise umfassende Vorbereitungslehrgänge auf internationale Zertifizierungen nach IPMA®, die strategische Kompetenzen für den Wandel vermitteln.
Der Arbeitgeber zahlt die Weiterbildung, das Qualifizierungsgeld bekommt der Arbeitnehmer als so genannte Entgeltersatzleistung.