Was ist das Qualifizierungsgeld und wann kann ich es in Anspruch nehmen?

Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung, die seit April 2024 Unternehmen unterstützt, deren Mitarbeitende aufgrund des Strukturwandels eine umfassende Fortbildung benötigen. Es ersetzt einen signifikanten Teil des Arbeitsentgelts während der Zeit, in der die Beschäftigten an der Weiterbildung teilnehmen und kann bei AZAV zertifizierten Lehrgangsanbietern wie REUTER Management Training eingesetzt werden.

Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 % des Nettoentgelts (für Beschäftigte mit mindestens einem Kind 67 %). Es orientiert sich damit an der Höhe des Arbeitslosengeldes und dient dazu, die Lohnkosten des Arbeitgebers während der Freistellung zu refinanzieren.

Anspruch haben Beschäftigte, denen durch diesen Strukturwandel der Verlust des Arbeitsplatzes droht, die aber durch eine Weiterbildung im Betrieb gehalten werden können. Die Weiterbildung muss sie befähigen, andere oder höherwertige Tätigkeiten auszuüben. Wie zum Beispiel eine Weiterbildung im Projektmanagement.

Die Bundesagentur für Arbeit setzt für den Anspruch auf das Qualifizierungsgeld folgende Bedingungen voraus:

  • Der Qualifizierungsbedarf muss bedingt durch einen Strukturwandel sein und einen wesentlichen Teil der Belegschaft betreffen (20 Prozent bei mindestens 250 Beschäftigten, bei weniger als 250 Beschäftigten 10%, bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung ausreichend).
  • Die berufliche Weiterbildungsmaßnahme muss mehr als 120 Stunden umfassen, die aber nicht am Stück absolviert werden müssen.
  • Der Bildungsträger muss nach AZAV zugelassen sein.
  • Die Beschäftigten bekommen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über die arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen.
  • Die Beschäftigten müssen der Qualifizierung zustimmen.

Sind diese Bedingungen erfüllt, kann das Qualifizierungsgeld in Anspruch genommen werden. Der Antrag wird vom Arbeitgeber online über das Portal der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Es wird empfohlen, den Kontakt zum lokalen Arbeitgeber-Service zu suchen, bevor die Qualifizierung beginnt, um die Förderfähigkeit der Maßnahme (z. B. eine Zertifizierung im Projektmanagement nach IPMA®) zu bestätigen.

 

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