Was ist ein Bildungsgutschein und wie funktioniert er?

Der Bildungsgutschein ist ein Dokument, in dem Ihnen die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bestätigen, dass die Kosten für Ihre berufliche Weiterbildung übernommen werden. Sie erhalten eine schriftliche Zusage für die Finanzierung vom Staat und müssen demnach für Ihre Weiterbildung nichts bezahlen.
Ein Bildungsgutschein kommt dann in Frage, wenn:
  • eine (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig ist
  • ein drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden soll
  • mit Hilfe der Weiterbildung ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt wird
  • durch die Weiterbildung die beruflichen Vermittlungschancen deutlich verbessert werden können
Der Bildungsgutschein ist individuell und somit nicht übertragbar. Für die Bewilligung des Bildungsgutscheins wird unter anderem Folgendes geprüft:
  • welches berufliche Ziel Sie verfolgen,
  • ob die Weiterbildung Ihre Beschäftigungschancen verbessert,
  • welche Kenntnisse und Berufserfahrungen Sie bereits mitbringen,
  • welches förderfähige Seminar zu Ihrer Ausgangssituation passt und
  • ob Bildungsträger und Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

Die Förderung ist grundsätzlich eine individuelle Entscheidung der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit, bzw. des Jobcenters. Für bestimmte abschlussorientierte Weiterbildungen gelten besondere gesetzliche Ansprüche; bei einer IPMA®-Projektmanagement-Weiterbildung entscheidet der Kostenträger im Einzelfall.

Auf dem Bildungsgutschein selbst werden insbesondere festgelegt:

  • das angestrebte Bildungsziel,
  • die Gültigkeitsdauer,
  • gegebenenfalls der regionale Geltungsbereich,
  • die zulässige Dauer der Weiterbildung und
  • weitere Bedingungen für die Auswahl der Maßnahme.

Ein Bildungsgutschein ist in der Regel zeitlich befristet. Häufig beträgt die Gültigkeitsdauer drei Monate ab dem Ausstellungsdatum. Innerhalb des auf dem Gutschein genannten Zeitraums muss die ausgewählte Weiterbildung beginnen. Die geförderte Maßnahme endet mit dem letzten Seminartag. Im Falle der IPMA® Weiterbildungen haben Sie im Anschluss 12 Monate Zeit, um die Prüfung abzulegen.

Wichtig zu wissen ist, dass besonders die konkrete Ausgestaltung und Bewilligung der Förderung immer im Einzelfall durch die zuständige Agentur für Arbeit entschieden wird. Dazu gehören unter anderem die Frage, welche Weiterbildung im speziellen gefördert wird, welche Entfernung zum Bildungsangebot akzeptiert wird, welche individuellen Voraussetzungen berücksichtigt werden oder wie schnell die Förderung bearbeitet wird. Bei speziellen Fragen zu Ihrer individuellen Weiterbildung empfehlen wir bei REUTER Management Training, alle Rahmenbedingungen mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter zu besprechen. Wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen, unterstützt unser Team Sie selbstverständlich gerne jederzeit.

 

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