Muss ich für eine geförderte Weiterbildung im Projektmanagement meinen Urlaub opfern oder unbezahlten Sonderurlaub nehmen?
Nein, bei einer staatlich geförderten Weiterbildung müssen Sie in der Regel keinen regulären Erholungsurlaub einsetzen.
Die rechtliche und organisatorische Umsetzung hängt vom gewählten Fördermodell ab:
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Freistellung durch den Arbeitgeber: Beim Qualifizierungsgeld oder der regulären Beschäftigtenförderung stellt der Arbeitgeber Sie für die Dauer der IPMA®-Schulungsstunden offiziell frei. Der Staat refinanziert dem Unternehmen in dieser Zeit einen Teil Ihrer Lohnkosten.
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Nutzen von Bildungsurlaub: In den meisten deutschen Bundesländern haben Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub (meist 5 Tage pro Jahr). Viele IPMA®-Kurse bei REUTER Management Training sind entsprechend anerkannt, sodass Sie für die Seminarzeit bezahlt freigestellt werden.