Darf mein Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich mich nach der geförderten IPMA®-Weiterbildung vertraglich an das Unternehmen binde?

Ja, sogenannte Rückzahlungs- oder Bindungsklauseln sind in Arbeitsverträgen durchaus üblich, wenn der Arbeitgeber die Weiterbildung finanziert oder aktiv unterstützt.

Bei staatlich geförderten Maßnahmen gelten jedoch strenge rechtliche Grenzen:

  • Zulässigkeit von Bindungsfristen: Wenn Ihr Unternehmen die Kursgebühren bei REUTER Management Training und die Prüfungsgebühren der PM-ZERT® komplett übernimmt, darf es vereinbaren, dass Sie beispielsweise für 12 bis 24 Monate im Betrieb bleiben. Verlassen Sie das Unternehmen früher freiwillig, müssen Sie die Kosten anteilig zurückzahlen.
  • Einschränkung bei reiner Lohnförderung: Wird die Maßnahme über das Qualifizierungsgeld finanziert – bei dem der Staat den Lohn zahlt und der Arbeitgeber lediglich die Seminargebühren übernimmt –, verringert sich der finanzielle Aufwand des Chefs erheblich. Die Bindungsklausel muss daher verhältnismäßig sein und darf Sie nicht unangemessen in Ihrer Jobwahl einschränken.
  • Formale Absicherung: Jede Rückzahlungsvereinbarung muss zwingend vor Beginn der IPMA®-Weiterbildung schriftlich fixiert werden. Nachträgliche Forderungen des Arbeitgebers nach Kursstart sind rechtlich unwirksam.

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