Was passiert, wenn ich die IPMA®-Prüfung trotz staatlicher Förderung im ersten Anlauf nicht bestehe?

Das Nichtbestehen einer Prüfung ist menschlich, führt jedoch bei geförderten Maßnahmen häufig zu unbegründeter Panik vor finanziellen Rückforderungen.

Die Praxis und die Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit sehen hier klare Regeln vor:

  • Keine Rückzahlung des Qualifizierungsgeldes: Weder die Agentur für Arbeit noch Ihr Arbeitgeber können das gezahlte Qualifizierungsgeld oder die Lohnfortzahlung zurückfordern, wenn Sie die  IPMA® Prüfung nicht bestehen. Die Förderung ist an die ordnungsgemäße Teilnahme am Lehrgang geknüpft, nicht an die finale Zertifikatsübergabe.
  • Pflicht zur aktiven Teilnahme: Der Förderanspruch erlischt nur dann, wenn Sie dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben oder den  IPMA® Kurs eigenmächtig abbrechen. Solange Sie die geforderten Stunden absolvieren, bleibt die Förderung sicher.
  • Kosten für Nachprüfungen: Die Gebühren für eine eventuelle Wiederholung eines Prüfungsteils (z. B. der schriftlichen Prüfung oder des Reports) bei der PM-ZERT® sind in der Regel nicht mehr von der staatlichen Förderung abgedeckt. Diese Kosten müssen entweder vom Arbeitgeber übernommen oder vom Teilnehmenden selbst getragen werden.

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