Ein IPMA® Zertifikat der Level D bis A ist fünf Jahre gültig. Wenn Sie das Zertifikat darüber hinaus aufrechterhalten möchten, ist eine Rezertifizierung erforderlich. Mit dem auf dem Zertifikat angegebenen Ablaufdatum verliert es seine Gültigkeit.
Rezertifizierung der
IPMA® Zertifikate
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Ablauf & Fristen
IPMA® Rezertifizierung: Zertifikat verlängern
Anforderungen, Fristen und Weiterbildungsstunden im Überblick
IPMA® Zertifikate der Level D bis A sind fünf Jahre gültig. Für die Verlängerung müssen Sie innerhalb dieses Zeitraums 175 Stunden fachliche Weiterbildung nachweisen. Ab Level C ist zusätzlich relevante Projekterfahrung erforderlich.
Die IPMA® bzw. GPM® Rezertifizierung erfolgt unabhängig über PM-ZERT, die Zertifizierungsstelle der GPM®. REUTER Management Training unterstützt Sie bei der Vorbereitung mit passenden Weiterbildungen sowie einem kostenlosen Online-Workshop, in dem Sie alles Wichtige zur Rezertifizierung erfahren.
Kostenlosen Rezertifizierungs-Workshop buchen
IPMA® Rezertifizierung: Voraussetzungen nach Level
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach IPMA® Level. Für alle Level müssen Sie 175 Stunden fachliche Weiterbildung innerhalb der fünfjährigen Zertifikatslaufzeit nachweisen.
WICHTIG: Maßgeblich sind immer die aktuell veröffentlichten Leitfäden und Antragsunterlagen der PM-ZERT.
IPMA® Level D:
- 175 Stunden fachliche Weiterbildung
- keine Projekterfahrung als Voraussetzung
IPMA® Level C, B und A:
- 175 Stunden fachliche Weiterbildung
- mindestens 30 Monate relevante praktische Erfahrung
- Erfahrung entsprechend dem jeweiligen Level und der Zertifizierungsdomäne
Fristen und Unterlagen für Ihre IPMA® Rezertifizierung
Planen Sie Ihre IPMA® Rezertifizierung frühzeitig. Die erforderlichen Unterlagen sollten spätestens sechs Wochen vor Ablauf Ihres Zertifikats bei PM-ZERT eingereicht werden.
Mit dem auf dem Zertifikat angegebenen Datum endet dessen Gültigkeit. Für besondere persönliche oder gesundheitliche Situationen gelten gesonderte Regelungen der PM-ZERT.
Für die fristgerechte Rezertifizierung benötigen Sie – je nach IPMA® Level – folgende Unterlagen:
- Leistungsnachweis F01
- Nachweise über Weiterbildungen
- Lebenslauf bei Level C bis A
- Rechtliche Erklärung der PM-ZERT
- Feedbackbogen bei Level C bis A
- ggf. zusätzliche Nachweise
Immer mit den aktuellen Unterlagen arbeiten
Die PM-ZERT stellt die aktuellen Leitfäden, Leistungsnachweise und Antragsunterlagen für die Rezertifizierung bereit. Verwenden Sie für Ihren Antrag immer die neueste Fassung.
Weiterbildungsstunden für die IPMA® Rezertifizierung gezielt sammeln
Kontinuierliche Weiterbildung kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Entscheidend ist, dass die Aktivitäten zur fachlichen Kompetenzentwicklung im Projektmanagement beitragen und entsprechend dokumentiert werden.
Neben Seminaren können deshalb auch andere Lern- und Wissensformate berücksichtigt werden. Die abschließende Anerkennung erfolgt durch PM-ZERT.
Anrechenbar können beispielsweise sein:
- Seminare und Webinare
- Kongresse und Workshops
- Fachliteratur und Hörbücher
- Fachbezogene Podcasts
- Coaching
- Fachzeitschriften
- Eigene Trainings und Vorträge
- Fachliche Publikationen
Weiterbildungsstunden sinnvoll nutzen
Die Rezertifizierung bietet die Chance, gleichzeitig neue Kompetenzen für Ihren Projektalltag aufzubauen. Bei REUTER finden Sie Weiterbildungen zu Change Management, KI, interkultureller Zusammenarbeit und weiteren aktuellen PM-Themen.
Rezertifizierung oder höheres IPMA® Level?
Eine Rezertifizierung ist nicht immer der einzige mögliche nächste Schritt. Wenn Ihre Projekterfahrung und Verantwortung seit der letzten Zertifizierung gewachsen sind, kann auch eine Höherzertifizierung interessant sein.
Bei der Rezertifizierung behalten Sie Ihr bestehendes Level. Mit einer Höherzertifizierung streben Sie dagegen eine neue IPMA® Qualifikationsstufe an, die Ihre gewachsene Erfahrung und Verantwortung sichtbar macht. Gleichzeitig erhalten Sie ein neues Zertifikat mit einer Gültigkeit von fünf Jahren, so dass eine separate Rezertifizierung Ihres bisherigen Levels nicht erforderlich ist.
Welcher Weg passt zu Ihrer Entwicklung?
- Rezertifizierung: bestehendes Level erhalten
- Level D → C: mehr Projektverantwortung abbilden
- Level C → B: komplexere Projekte nachweisen
- Upgrade: auf das nächste Level vorbereiten (Höherzertifizierung)
- Beratung: individuellen Weg klären
Bereit für das nächste IPMA® Level?
Wenn Ihre Projekterfahrung inzwischen die Anforderungen eines höheren Levels erfüllt, unterstützen unsere Upgrade-Weiterbildungen von Level D zu C und von Level C zu B bei der Vorbereitung.
Kostenloser Workshop zur IPMA® Rezertifizierung
Welche Anforderungen gelten, welche Nachweise werden benötigt und wann sollte der Antrag gestellt werden? Im kostenlosen 90-minütigen Online-Workshop erklärt unser Trainer Christian Flach die wichtigsten Schritte zur IPMA® bzw. GPM® Rezertifizierung und gibt praktische Tipps zur Antragstellung.
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 1,5 Weiterbildungsstunden.
Im Workshop geht es um:
- Aktuelle Anforderungen und Fristen
- Benötigte Antragsunterlagen
- Nachweis der 175 Stunden
- Anrechenbare Weiterbildungen
- Hinweise zur Antragstellung
- Rezertifizierung oder nächstes Level
Die nächsten verfügbaren Termine im Überblick:
- 03.12.2026, 16:30–18:00 Uhr
- 04.03.2027, 16:30–18:00 Uhr
- 03.06.2027, 16:30–18:00 Uhr
- 16.09.2027, 17:00–18:30 Uhr
- 02.12.2027, 16:30–18:00 Uhr
Warum Sie die IPMA®-Gültigkeit erhalten sollten
Mit einer erfolgreichen Rezertifizierung bleibt Ihr IPMA® Zertifikat weitere fünf Jahre gültig. Gleichzeitig dokumentieren Sie Ihre kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung im Projektmanagement.
Fragen zur Rezertifizierung?
Fragen zu unseren Seminaren?
Häufige Fragen zur IPMA® Rezertifizierung
Für die Rezertifizierung aller Level sind mindestens 175 Stunden fachliche Weiterbildung seit der Erst- oder letzten Rezertifizierung nachzuweisen. Für IPMA® Level D ist keine bestimmte Projekterfahrung als Voraussetzung erforderlich. Bei Level C, B und A müssen zusätzlich mindestens 30 Monate relevante praktische Erfahrung innerhalb des fünfjährigen Betrachtungszeitraums nachgewiesen werden.
Nein. Für die reguläre Rezertifizierung von IPMA® Level D sind 175 Stunden fachliche Weiterbildung erforderlich. Projektmanagement-Erfahrung kann allerdings unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Teil der erforderlichen Weiterbildungsstunden angerechnet werden.
Nein. Neben klassischen Seminaren können auch andere Formen der fachlichen Weiterentwicklung berücksichtigt werden. Auch Ihre Tätigkeit im Projektmanagement kann angerechnet werden. Die PM-ZERT berücksichtigt hierfür abhängig vom Umfang Ihrer Projektmanagement-Tätigkeit bis zu 100 Stunden innerhalb des fünfjährigen Betrachtungszeitraums.
Die PM-ZERT berücksichtigt unterschiedliche Formen der fachlichen Weiterbildung.
Dazu gehören beispielsweise:
- Seminare, Webinare und Workshops
- Kongresse und Fachveranstaltungen
- Fachliteratur und Hörbücher
- fachbezogene Podcasts
- Coachingmaßnahmen
- PM-Fachzeitschriften
- eigene Trainings und Vorträge
- eigene fachliche Publikationen
Entscheidend sind der fachliche Bezug und die aktuellen Vorgaben der PM-ZERT.
Ja. Online-Seminare und Webinare können ebenso berücksichtigt werden wie Präsenzveranstaltungen. Auch weitere digitale Lernformate wie fachbezogene Podcasts können nach den Vorgaben der PM-ZERT als Weiterbildung angerechnet werden.
Nein. Sie sind bei der Auswahl Ihrer Weiterbildung nicht an einen bestimmten Anbieter gebunden. Die PM-ZERT berücksichtigt grundsätzlich auch Weiterbildungen anderer Anbieter, sofern sie einen entsprechenden Bezug zum Projektmanagement beziehungsweise zu den relevanten Kompetenzen besitzen. Die abschließende Bewertung Ihrer eingereichten Weiterbildungsnachweise erfolgt durch die PM-ZERT.
Ja. Bei REUTER können Sie Ihre fachliche Weiterbildung beispielsweise mit Seminaren zu KI im Projektmanagement, interkultureller Kompetenz oder Change Management ergänzen.
Für unsere eintägigen Praxis-Workshops zu KI im Projektmanagement und Interkultureller Kompetenz im Projektmanagement erhalten Sie beispielsweise einen Nachweis über 8 Weiterbildungsstunden. Die Nachweise können Sie bei der PM-ZERT für Ihre GPM Rezertifizierung einreichen. Die endgültige Anerkennung erfolgt durch die PM-ZERT.
Die erforderlichen Unterlagen müssen spätestens sechs Wochen vor Ablauf Ihres Zertifikats über das Zertifizierungsportal der PM-ZERT eingereicht werden. Die PM-ZERT kann etwa sechs Monate vor Ablauf an die Rezertifizierung erinnern, sofern dort eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist. Für die fristgerechte Antragstellung bleiben Sie jedoch selbst verantwortlich.
Ja, die PM-ZERT informiert Zertifikatsinhaber in der Regel sechs Monate vor Ablauf ihres IPMA® Zertifikats per E-Mail über die anstehende Rezertifizierung. Voraussetzung ist, dass eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist.
Unser Tipp: Haben Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre E-Mail-Adresse gewechselt? Teilen Sie der PM-ZERT Ihre aktuellen Kontaktdaten unter rezertifizierung@gpm-ipma.de mit, damit Sie die Erinnerung erhalten. Für die fristgerechte Antragstellung bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die benötigten Unterlagen unterscheiden sich je nach Level. Für Level D werden unter anderem der aktuelle Leistungsnachweis F01, vorhandene Weiterbildungsnachweise und die rechtliche Erklärung benötigt. Für Level C, B und A kommen unter anderem ein Lebenslauf zur beruflichen Entwicklung, die Nachweise der PM-Weiterbildungen und der Feedbackbogen hinzu.
Verwenden Sie immer die aktuell von PM-ZERT bereitgestellten Formulare, da ältere Versionen nicht mehr akzeptiert werden können.
Mit dem Ablaufdatum ist das Zertifikat zunächst nicht mehr gültig. Innerhalb eines Jahres nach Ablauf kann bei nachgewiesenen persönlichen oder gesundheitlichen Gründen eine sogenannte wiederauflebende Verlängerung bei der PM-ZERT beantragt werden.
Ist Ihr Zertifikat bereits abgelaufen, sollten Sie sich deshalb direkt mit der PM-ZERT in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen klären.
Gesetzlich geschützte Zeiten wie Mutterschutz oder Elternzeit können den Betrachtungszeitraum für Ihre Projektarbeit und Weiterbildung rückwirkend verlängern. Als Nachweis benötigt PM-ZERT beispielsweise eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
Wichtig: Dadurch verlängert sich nicht automatisch die Abgabefrist oder die Gültigkeit des Zertifikats.
Für die Rezertifizierung erhebt PM-ZERT levelabhängige Gebühren. Diese werden unabhängig von Weiterbildungen bei REUTER Management Training direkt von der Zertifizierungsstelle erhoben.
Da Gebühren angepasst werden können, finden Sie die jeweils aktuellen Preise direkt in der Gebührenübersicht der PM-ZERT.
Ja. REUTER bietet einen kostenlosen 90-minütigen Online-Workshop zur IPMA® Rezertifizierung mit Trainer Christian Flach an. Dort erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Fristen, benötigte Unterlagen, die 175 Weiterbildungsstunden und die Antragstellung. Für die Teilnahme werden 1,5 Weiterbildungsstunden ausgewiesen.
Bei einer Rezertifizierung behalten Sie Ihr bestehendes IPMA® Level und verlängern Ihr Zertifikat um weitere fünf Jahre. Wenn Ihre Projekterfahrung und Verantwortung seit der letzten Zertifizierung deutlich gewachsen sind, kann stattdessen eine Höherzertifizierung interessant sein. REUTER bietet dafür unter anderem Upgrade-Weiterbildungen von Level D zu C sowie von Level C zu B an und unterstützt Sie bei der Einschätzung des passenden Weges.
Ja, bei den IPMA® Zertifikaten der Level D bis A beziehen sich beide Begriffe auf dasselbe Rezertifizierungsverfahren. Die IPMA® (International Project Management Association) legt die internationalen Zertifizierungsstandards fest. Die GPM® (Deutsche Gesellschaft für Projektmanagement) ist die deutsche Mitgliedsorganisation der IPMA®.
Die Rezertifizierung wird in Deutschland durch die PM-ZERT, die unabhängige Zertifizierungsstelle der GPM®, durchgeführt. Unabhängig davon, welchen Begriff Sie verwenden, gelten für Ihr IPMA® Level dieselben Anforderungen und Fristen.